Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von HOCH², vertreten durch:
Philipp Vosseler & Philipp Zügel
Sudetenstraße 22
74211 Leingarten
+49 178 837 3556
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Vertragsgegenstand
HOCH² bietet Dienstleistungen im Bereich Eventplanung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Künstler:innen, Dienstleistern und Locations an.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
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der Kunde ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular anfragt UND
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HOCH² dieses Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Leistungen und Pflichten
HOCH² erbringt die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und Professionalität.
Leistungsänderungen oder Abweichungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.
Wenn externe Dienstleister (z. B. Technik, Sicherheit, Gastronomie, Künstler:innen) einbezogen werden, haftet HOCH² nur für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination dieser Partner.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Projekt- oder Eventbuchungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrags vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug behält sich HOCH² das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen.
Folgende Stornobedingungen gelten, sofern nicht individuell abweichend vereinbart:
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bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des Gesamtbetrags des vereinbarten Angebots.
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bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des Gesamtbetrags des vereinbarten Angebots.
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weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des Gesamtbetrags des vereinbarten Angebots.
Sollte HOCH² aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnung) nicht leisten können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine gleichwertige Leistung angeboten.
Haftung
HOCH² haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HOCH² nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Fremdleistungen Dritter (z. B. Künstler:innen, Caterer, Sicherheitsdienste) wird keine Haftung übernommen, sofern diese im Namen und auf Rechnung des Kunden tätig werden.
Urheberrechte & Nutzungsrechte
Alle von HOCH² Eventagentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Texte, Designs, Fotos, Pläne oder sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HOCH² Eventagentur zulässig.
Bei Verstößen gegen diese Regelung behält sich HOCH² Eventagentur ausdrücklich vor, rechtliche Schritte einzuleitenund Schadenersatzansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG geltend zu machen.
Darüber hinaus kann bei unberechtigter Nutzung eine angemessene Lizenzgebühr nach branchenüblichen Sätzen berechnet werden.
Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf dieser Website und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Schlussbestimmung
Erfüllungsort ist Heilbronn.
Gerichtsstand ist ebenfalls Heilbronn.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand der AGB
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026